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Heizkostenzuschuss Land Steiermark 2026/27

Heizkostenzuschuss Land Steiermark 2026/27

Die Steiermärkische Landesregierung hat in ihrer Sitzung vom 1. Oktober 2026 den Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2026/2027 in der Höhe von 340 Euro beschlossen. Der Heizkostenzuschuss kann bis 26. Februar 2027 im Büro für Bürgerservice der Stadtgemeinde Spielberg beantragt werden.

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in der Steiermark seit mindestens fünf Jahren
  • Hauptwohnsitz an der Antragsadresse spätestens seit 24. September 2026
  • Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts innerhalb der Einkommensgrenze:
    Haushaltskonstellation Einkommensgrenze
    Einpersonenhaushalt 1.827,00 Euro
    Ehepaar bzw. Haushaltsgemeinschaft 2.741,00 Euro
    zusätzlich je Kind mit Familienbeihilfe 548,00 Euro

Alle Voraussetzungen und Ausschlussgründe finden Sie in den >>Richtlinien für den Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark.

Bitte beachten:

  • Bei Antragstellung müssen die Heizkosten sowie die entsprechenden Zahlungsbelege vorgelegt werden.
  • Bei Heizstoffen, die auf Vorrat gekauft wurden, darf das Rechnungsdatum zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als fünf Jahre zurückliegen.
  • Voraussetzung für die Gewährung des Zuschusses ist, dass die Antragstellerin bzw. der Antragsteller seit mindestens fünf Jahren den ununterbrochenen und rechtmäßigen Hauptwohnsitz in der Steiermark innehat.
  • Weiters muss die Antragstellerin bzw. der Antragsteller zumindest seit 24. September 2026 mit Hauptwohnsitz an der Antragsadresse gemeldet sein.
  • Ein oder mehrere an der Antragsadresse gemeldete Nebenwohnsitze stehen der Gewährung des Zuschusses grundsätzlich entgegen. Maßgeblich sind jedoch die tatsächlichen Wohnverhältnisse.
  • Keinen Anspruch auf Heizkostenzuschuss haben auch all jene Personen, die eine Wohnunterstützung in der Heizsaison (1. Oktober 2026 – 31. März 2027) beziehen.

 

Bei Fragen steht Ihnen das Sozialservice des Landes unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 / 20 10 10 oder das Büro für Bürgerservice unserer Stadtgemeinde zur Verfügung.


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