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Eheschliessung

  1. Standesamtliche Trauung/Eingetragene Partnerschaft anmelden
  2. Nötige Dokumente
  3. Kosten
  4. Namensführung und Namensänderung

1. Standesamtliche Trauung/Eingetragene Partnerschaft anmelden

Wenn Sie in der Stadt Spielberg standesamtlich heiraten bzw. eine eingetragene Partnerschaft eingehen möchten, ist das Standesamt Spielberg für Sie zuständig. Dazu bestellen Sie beim Standesamt das sogenannte „Aufgebot“ – das ist die Niederschrift zur Ermittlung der Ehefähigkeit bzw. der Verpartnerung. Sie sind nicht an das Standesamt Ihres Wohnortes gebunden: Wenn Sie in Spielberg heiraten wollen, müssen Sie nicht in Spielberg gemeldet sein.

Für Eheschließungen bzw. Verpartnerungen im Ausland beachten Sie bitte die Voraussetzungen zur Anmeldung und Gültigkeit Link: https://www.help.gv.at/......

So gehen Sie vor:

  1. Legen Sie Ihren Wunsch-Hochzeitstermin sowie mögliche Alternativtermine fest.
  2. Vereinbaren Sie einen Termin mit dem Standesamt Spielberg unter +43 (0) 3512 / 75230-228, um die Niederschrift aufzunehmen.
  3. Bereiten Sie die nötigen Dokumente vor.
  4. Überlegen Sie, welche Art der Namensführung Sie nach der Heirat wünschen.

Gültigkeit des Aufgebots:

Die Niederschrift über die Ermittlung der Ehefähigkeit bzw. der eingetragenen Partnerschaft kann frühestens sechs Monate vor dem gewünschten Termin durchgeführt werden. Sie können jedoch bereits davor einen Termin für die standesamtliche Trauung/Verpartnerung reservieren. Kontaktieren Sie dazu das Standesamt Spielberg unter +43 3512 75230-228 oder per E-Mail an standesamt@spielberg.at.

Trauzeugen

Mittlerweile sind bei der standesamtlichen Heirat keine Trauzeugen mehr notwendig. Wenn Sie möchten, können Sie aber auch weiterhin mit einem oder zwei Trauzeugen heiraten. Beachten Sie, dass Trauzeugen volljährig sein müssen.

2. Nötige Dokumente

Welche Dokumente Sie für die Eheschließung benötigen, hängt von Ihrer persönlichen Lebenssituation ab:

a) Volljährige, bisher unverheiratete österreichische StaatsbürgerInnen benötigen:

  • amtlicher Lichtbildausweis
  • Staatsbürgerschafts-Nachweis
  • Geburtsurkunde
  • Meldezettel
  • eventuell: Nachweis akademischer Grade oder einer Standesbezeichnung (z. B. IngenieurIn)

b) Minderjährige, bisher unverheiratete österreichische StaatsbürgerInnen benötigen zusätzlich zu a):

  • Gerichtsbeschluss über die Ehemündig-Erklärung
  • Einwilligung der gesetzlichen Vertreterin/ des gesetzlichen Vertreters

c) Österreichische StaatsbürgerInnen, die bereits verheiratet bzw. verpartnert waren, benötigen zusätzlich zu a):

  • Heiratsurkunden aller Vorehen bzw. Partnerschaftsurkunden aller vorher eingetragenen Partnerschaften
  • Nachweis über die Auflösung früherer Ehen (Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftbestätigung) https://www.help.gv.at/..... bzw. Auflösung der eingetragenen Partnerschaften Sterbeurkunde

d) Ausländische StaatsbürgerInnen:

Hier sind je nach konkretem Fall unterschiedliche Dokumente und Übersetzungen erforderlich. Bitte fragen Sie dazu direkt beim Standesamt Spielberg an, unter +43 (0) 3512 / 75230-228 oder per E-Mail an standesamt@spielberg.at

Quelle:

Diese Informationen beruhen zum Teil auf dem Online-Amtshelfer help.gv.at, Link: https://www.help.gv.at/..... vom österreichischen Bundeskanzleramt. Beachten Sie bitte die Haftungshinweise. Link: https://www.help.gv.at/.....

3. Kosten

Die Kosten der Eheschließung setzen sich aus fixen sowie variablen Gebühren zusammen. Die Ausstellung zusätzlicher Dokumente kann weitere Kosten verursachen. Die Gestaltung der Trauungszeremonie (zum Beispiel die Wahl eines Exklusiv-Trauungsortes hat ebenfalls Einfluss auf die Kosten.

4. Namensführung und Namensänderung

Bei der Anmeldung zur Eheschließung am Standesamt können Sie auch festlegen, welchen Familiennamen Sie nach der Eheschließung führen wollen. Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, welche(n) Namen Sie und Ihr Ehepartner tragen können.

Mehr zum Thema:


Kontakt Standesamt

Standesamt und Staatsbürgerschaftevidenzstelle
Marktpassage 1/B1
A 8724 Spielberg

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